Gutachten - Befunde - Überprüfungen

Neben der Tätigkeit als Allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger '
erstelle ich ausser Gerichtsgutachten auch Privatgutachten und Befunde für Firmen,
Privatpersonen, öffentliche Einrichtungen, staatliche Unternehmen, Kommunen und NGOs.

Weiters begleiten ich Sie auch gerne bei der Erstellung Ihrer CE-Konformitätsbewertungen
für Ihre Elektischen Maschinen nach den allgemein gültigen Europäischen Normen.

 Erstellung von Privatgutachten im Auftrag einer Partei

  • Beweissicherung des Ist-Zustandes vor einer Reparatur
  • Gutachten über Ursache und Reparaturkosten von technischen Schäden und Mängeln
  • Wert und Sachschätzungen von Elektrische Maschinen, Generatoren, Motoren, Transformatoren
  • Gutachten über Reparaturkosten nach Stillstand oder sonstigen Schäden
  • Gutachten, ob eine Maschine tatsächlich Vorschäden aufweist 
  • Gutachten über Transportschäden
  • Gutachten über Gewährleistung bzw. Garantiegutachten Ablehnung
  • Technische Analyse nach wissenschaftlichen Stand 
  • Langzeit Beobachtungen von Maschinen und Anlagen

Prüfprotokolle und Dokumentationen für Ihre weitere Berichterstattung zb.:

  • Geräte - Sicherheitsüberprüfung nach ÖVE-HG8701/ EN80204 und DIN (VDE) 701/702
  • Prüfprotokoll f. Instand gesetzte Elektrische Maschinen nach ÖVE-EN (IEC) 60034-1 A1/A2
  • Elektromotoren Überprüfungsbericht mit Protokoll und Dokumentation 
  • Schwingungsmessungen an Elektrischen Maschinen und Ventilatoren

Rufen Sie mich an +43 1 406 1400 oder schreiben Sie mir ein email
unter wolfgang.graf@gerichts-sv.at ich berate Sie gerne über meine Sachverständigentätigkeit


Befund und Gutachten:
Die Tätigkeit von Sachverständigen ist vielfältig. Eins ist aber allen gemeinsam:
Man unterscheidet zwischen Befund und Gutachten

Der Befund:
Unter einem Befund versteht man die Feststellung und Beschreibung von Tatsachen durch Sachverständige.
Diese Ermittlungstätigkeit, die der Gewinnung von Tatsachengrundlagen für das nachfolgende Gutachten dient,
nennt man Befundaufnahme.
Befunde sind etwa ein Überprüfungsbericht, die Beschreibung einer Elektrischen Maschine
oder eine Fotodokumentation über die Mängel eines Elektromotors.

Das Gutachten:
Unter einem Gutachten versteht man Schlussfolgerungen, die Sachverständige aus ermittelten Tatsachen
unter Anwendung von Erfahrungssätzen ziehen, manchmal aber auch die Wiedergabe
von Erfahrungssätzen allein.
Gutachten sind daher die aus dem Überprüfungsbericht abgeleitete Diagnose, die Schätzung des Verkehrswerts
eines Elektrischen Gerätes oder Aussagen über die Ursache der festgestellten Mängel eines Ventilators.
Auch ohne Befund ist etwa die Aussage, ob ein Elektromotor einen Sicherheitsmangel hat ein Gutachten

Mst. Wolfgang Graf
Allg. beeideter und gerichtlich
zertifizierter Sachverständiger
für Elektrische Maschinen